Wein, Orangen und Oliven: Produkte, die aus israelischen Siedlungen im Westjordanland, in Ostjerusalem und den Golanhöhen stammen, müssen gekennzeichnet werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof.
Wein, Orangen und Oliven: Produkte, die aus israelischen Siedlungen im Westjordanland, in Ostjerusalem und den Golanhöhen stammen, müssen gekennzeichnet werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof.